Der Einsatz von Strukturfondsmittel soll zukünftig vereinfacht und beschleunigt werden. Diese vereinfachten Kostenoptionen sollen den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Verfahren beschleunigen. Die Neuerungen sind:• Pauschalierte Kosten können auf Basis von Standardeinheitskosten und Pauschalbeträgen abgerechnet werden• Pauschalierte, indirekte Kosten können als Prozentsatz direkter Kosten abgerechnet werdenDie einschlägigen Verordnungen der Europäischen Kommission zur vereinfachten Kostenoptionen, haben bedeutende Konsequenzen für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Strukturfonds. Bereits vorhandene nationale Förderfähigkeitsregelungen müssen angepasst werden und involvierte Behörden müssen ihre Arbeitsweise der vereinfachten Kostenoption angleichen.Das Spezialseminar zeigt Pauschalierungsmöglichkeiten – aber auch grenzen auf. Der Seminarleiter Patrick Wamper, Leiter der Prüfbehörde EFRE, Finanzministerium NRW, erörtert die Notwendigkeit der Anpassung, Förderfähigkeitsregelungen sowie die prüfungssichere Nutzung der Pauschalierung.